Die Ursache der Inkontinenz sei noch nicht klar. Lediglich der Verdacht auf ein Syndrom sei unzureichend. Eine Abklärung diesbezüglich werde benötigt. Es sei von Bedeutung, welches Syndrom vorliege, da bezüglich der Inkontinenz neurologische Strukturen klar betroffen sein müssten. Eine Entwicklungsverzögerung in diesem Zusammenhang alleine sei unzureichend (VB 42). -6-