KSME zu qualifizieren und eine Kostengutsprache nach Art. 12 IVG zu erteilen (Beschwerde Rz. 12). 4. 4.1. Aus den Akten geht im Wesentlichen Folgendes hervor: 4.2. Die behandelnde Ärztin Dr. med. D._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, stellte in ihrem Bericht vom 7. November 2022 die Verdachtsdiagnose eines frühkindlichen Autismus (F84.0). Mittels intensiver -5- Betreuung, Sonderschule, Ergotherapie und Logopädie seien kleine Fortschritte im Bereich der Kommunikation möglich und dürften auch weiter erwartet werden, wobei der Beschwerdeführer sicherlich nie eine altersentsprechende Entwicklung zeigen werde (VB 30 S. 2).