Die Hippotherapie werde bei einer Schädigung des zentralen Nervensystems oder bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie der Muskulatur angewandt und diene als Ergänzung zu anderen Physiotherapien. Der Beschwerdeführer sei für das Geburtsgebrechen Nr. 405 versichert. Die dabei vorgesehenen Behandlungen sollten die soziale Interaktion und die Kommunikation stärken oder stereotype Verhaltensweisen reduzieren. Die Hippotherapie richte sich nicht auf die Behandlung des Autismus und könne deshalb nicht im Zusammenhang mit dem Geburtsgebrechen 405 übernommen werden.