2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. Dezember 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Anspruch des Beschwerdeführers auf medizinische Massnahmen (Hippotherapie) mit Verfügung vom 26. Oktober 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 85) zu Recht verneint hat.