2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. November 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung vom 26. Oktober 2023 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer Kostengutsprache für medizinische Massnahmen, namentlich für die Hippotherapie, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 26. Oktober 2023 aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." -3-