Mit Verfügung vom 25. Oktober 2023 lehnte die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren betreffend medizinische Massnahmen in Form von genetischen Abklärungen nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) ab. Nachdem der Beschwerdeführer Einwände gegen den Vorbescheid vom 18. Mai 2023 betreffend Heilpädagogisches Reiten erhoben hatte, wies die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 26. Oktober 2023 das Gesuch des Beschwerdeführers sowohl betreffend Heilpädagogisches Reiten als auch betreffend Hippotherapie ab.