Mit Schreiben vom 23. Mai 2023 hob die Beschwerdegegnerin ihre Mitteilung vom 30. August 2021 betreffend Geburtsgebrechen 403 auf. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2023 lehnte die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren betreffend medizinische Massnahmen in Form von genetischen Abklärungen nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) ab.