2. Mai 2023 ersuchte die behandelnde Ärztin des Beschwerdeführers in dessen Namen bei der Beschwerdegegnerin um Kostengutsprache für Heilpädagogisches Reiten. Mit Vorbescheid vom 18. Mai 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer in Aussicht, das Leistungsbegehren abzuweisen. Mit Mitteilung vom 22. Mai 2023 anerkannte die Beschwerdegegnerin das Geburtsgebrechen 405 GgV-Anhang (Autismus- Spektrum-Störung [ASS]) und erteilte Kostengutsprache für medizinische Massnahmen vom 19. Mai 2022 bis 31. Oktober 2036. Mit Schreiben vom 23. Mai 2023 hob die Beschwerdegegnerin ihre Mitteilung vom 30. August 2021 betreffend Geburtsgebrechen 403 auf.