fügung nicht mehr anspruchsberechtigt, so sind die Einstelltage mittels Rückforderung der ausbezahlten Taggelder zu tilgen. Die Rückforderung muss innerhalb der 6-monatigen Einstellungsfrist verfügt werden (Ziff. D50 der AVIG-Praxis ALE des Staatssekretariats für Wirtschaft [seco]; Stand: 1. Juli 2023).