von total Fr. 52'697.20 für die Monate März bis Juni 2021 von noch Fr. 600'775.05. Eine dagegen am 22. Oktober 2021 erhobene Einsprache hiess die ÖALK mit Einspracheentscheid vom 31. Januar 2022 teilweise gut, "indem" das betroffene Mitglied des Verwaltungsrats "bis 8. April 2021 zum Bezug" von Kurzarbeitsentschädigung berechtigt sei; im Übrigen wurde die Einsprache abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2022.93 vom 16. November 2022 teilweise gut, hob den Einspracheentscheid auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die ÖALK zurück.