Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin war seit dem 1. Oktober 1991 als Bürochefin bei der C._____ (Rechtsvorgängerin der Beschwerdegegnerin) tätig und in dieser Eigenschaft bei dieser obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Am 25. Juni 1995 erlitt die Beschwerdeführerin einen Verkehrsunfall, wobei sie verschiedene Verletzungen erlitt. Die C._____ erbrachte in der Folge im Zusammenhang mit diesem Unfall vorübergehende Leistungen (Heilbehandlung/Taggeld). Im Rahmen ihrer Abklärungen holte die nunmehr zuständige Beschwerdegegnerin verschiedene Gutachten ein. Gestützt auf das Gutachten von Prof. Dr. med. D.__