wäre hier als Helfer in Erwägung zu ziehen. Dem Ehemann ist nebst der selbst angegebenen Erledigung von Einkäufen und (zumeist) Einzahlungen überdies auch unter Berücksichtigung seiner Allergie ohne Weiteres zumutbar, minimale Unterstützung bezüglich der Wäsche zu bieten. Die diesbezüglichen Feststellungen der Fachspezialistin des Abklärungsdienstes sind nicht zu beanstanden.