seiner medizinischen Aussagen senkt (Urteil des Bundesgerichts 8C_635/2022 vom 16. Februar 2023 E. 4.8). Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die neuen Berichte von Dr. med. D._____ ohnehin nur eine Beschwerdezunahme am rechten Arm der Beschwerdeführerin postulieren und die Fachspezialistin des Abklärungsdienstes in ihrer Beurteilung durchaus berücksichtigte, dass dem rechten Arm aufgrund unbestrittenermassen bestehender, aber aggravierter Einschränkungen bei den alltäglichen Lebensverrichtungen eine stark untergeordnete Rolle zukommt, und keine hohen Anforderungen an dessen Gebrauch gestellt hat (vgl. etwa VB 374 S. 5 zur Körperpflege).