Sodann ist darauf hinzuweisen, dass bereits im Arthro-CT der Klinik C._____ vom 9. Juli 2018 eine "[d]eutliche Omarthrose" festgestellt worden war (vgl. E. 3.1. hiervor). Gleichzeitig ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich Dr. med. D._____ im Bericht vom 28. Februar 2024 insofern widerspricht, als dass er eine "deutliche Verschlechterung und Zunahme der Omarthrose" feststellt (RB S. 2), gleichzeitig den Befund aber als "[u]nverändert" beschreibt (RB S. 1).