Gleichzeitig scheint Dr. med. D._____ von einem falschen Arbeitsunfähigkeits-Verständnis auszugehen, ist er doch entgegen geltender entsprechender Rechtsprechung (Urteil des Bundesgerichts 8C_462/2020 vom 27. August 2020 E. 5.1 mit Hinweisen) der Ansicht, dass eine faktische Einarmigkeit eine Arbeitsunfähigkeit bzw. Unverwertbarkeit der verbleibenden Arbeitsfähigkeit bedeute.