4.2. 4.2.1. In Urteil VBE.2022.185 vom 11. November 2022 (VB 358) hat sich das hiesige Gericht ausführlich mit der Frage der Beweiskraft des ZVMB-Gutach- tens auseinandergesetzt und diese letztlich bejaht (E. 5. des besagten Urteils). Dabei wurde insbesondere festgestellt, dass die Gutachter plausibel dargelegt hätten, weshalb ihre Beurteilung dem medaffairs-Gutachten aus dem Jahr 2017 (VB 229) widerspreche und nicht auf dieses abgestellt werden könne (E. 5.2.1. f.). Auch wurde dargelegt, weshalb die vom Gutachter Dr. med. F._____, Facharzt für Neurologie, am 23. Februar 2021 empfohlene Verlaufsbegutachtung (VB 329) zu Recht nicht durchgeführt wurde (E. 5.3.5.).