VB 358]) und (mittlerweile auch) vom Bundesgericht (Urteil 8C_12/2023 vom 22. August 2023 [VB 383]) Beweiskraft zuerkannt wurde, ein Mindergebrauch des rechten Armes im genannten Ausmass über Jahre hinweg nicht nachvollziehbar sei. Gemäss den Ausführungen von RAD-Arzt Dr. med. E._____ bestünden keine körperlichen Funktionsbeeinträchtigungen, die eine Verschlechterung des Gesundheitszustands bis hin zur Hilflosigkeit plausibel erscheinen lassen könnten (VB 386 S. 2 f.). Auch bezüglich der angeblich anhaltenden Beschwerden der linken Schulter werde auf die Ausführungen von Dr. med. E._____ verwiesen.