höchstens 60° könne Dr. med. D._____ aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehen, da diese in keiner Untersuchung der Beschwerdeführerin möglich gewesen sei. Insbesondere sehe er klinisch bereits bei passiver Elevation bis 60° eine Subluxation mit Ventralisation des Humeruskopfes und eine starke Schmerzäusserung der Beschwerdeführerin, die nachvollziehbar sei. In der Quintessenz zeige sich eine schwere Funktionsstörung der rechten Schulter, die in einer Funktionslosigkeit ohne jegliche Abduktion und Elevation möglich sei. Eine behinderungsgerechte Verweistätigkeit, die in irgendeiner Form möglich sei, sehe er definitiv nicht (VB 367 S. 5).