Nach Durchsicht der Unterlagen komme Dr. med. D._____ zum Schluss, dass eine deutliche Funktionslosigkeit der rechten Schulter klinisch, aber auch bildmorphologisch, bestätigt werde, insbesondere im letzten Arthro-MRI der rechten Schulter vom 9. Juli 2018 zeigten sich eine Omarthrose und eine posteriore Subluxationsstellung. Zu den "Aggressionsvorwürfen" (gemeint sein dürfte die von den ZVMB-Gutachtern festgestellte Aggravation der Beschwerdeführerin; E. 3.1. hiervor) äussere er sich nicht. In seiner Sprechstunde sei die Beschwerdeführerin stets differenziert mit klaren Angaben zu den Beschwerden.