Dem Bericht vom 9. Januar 2023 ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin Dr. med. D._____ "für eine Beratung bezüglich ihrer IV-Ablehnung der rechten Schulter" aufgesucht habe. Sie habe ihm das Urteil VBE.2023.185 des hiesigen Gerichts vom 11. November 2022 und das orthopädische Teilgutachten der ZVMB GmbH vom 15. März 2019 vorgelegt. Dr. med. D._____ stellte anlässlich der Sprechstunde vom 4. Januar 2023 die Diagnose einer chronischen Schulterinstabilität rechts mit Verdacht auf Ruptur des ventralen Latissimus dorsi transfers sowie auf eine Neuropraxie Fasziculus medialis und eine Omarthrose rechts. Er stellte fest, dass die Schulter rechts in Schonhaltung am Körper angelegt sei.