3.4. Mit Eingabe vom 12. April 2024 reichte die Beschwerdeführerin einen weiteren medizinischen Bericht ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung mit Verfügung vom 16. Oktober 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 387) zu Recht verneint hat.