1.2. Am 18. November 2014 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente / berufliche Massnahmen) der IV an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und liess die Beschwerdeführerin erst durch die medaffairs AG, Basel (Gutachten vom 23. Mai 2017), sowie in der Folge durch die ZVMB GmbH, Bern (Gutachten vom 19. September 2019), jeweils polydisziplinär begutachten.