1. 1.1. Der ab März 1998 als Schwesternhilfe im Spital B._____ tätig gewesene Beschwerdeführerin wurde von der Beschwerdegegnerin der Folgen eines Unfalls vom 6. März 2000 wegen mit Verfügung vom 30. Januar 2012 auf entsprechende Anmeldung vom 28. Mai 2001 hin für die Periode vom 1. März 2001 bis 31. Dezember 2003 eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zugesprochen. Eine gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2012.153 vom 18. Dezember 2013 ab.