In seiner Stellungnahme vom 24. August 2023 hielt der psychiatrische Gutachter sodann fest, im Rahmen der Begutachtung habe sich ergeben, dass durch den Beschwerdeführer entgegen dessen zunächst gemachten Angaben ein fortgesetzter Opiat-Konsum erfolge. Schlussendlich erkläre dieser, wie im Gutachten aufgeführt, abgesehen von den situationsbedingten psychischen Dekompensationen, die in den Berichten und anamnestisch beschriebenen psychischen Auffälligkeiten. Der Konsum werde als die überwiegend wahrscheinliche Ursache eingeschätzt. Die Arbeitsfähigkeit sei vor dem Hintergrund des Substanzkonsums für Tätigkeiten des ersten Arbeitsmarktes auch eingeschränkt.