Substanzkonsums die Arbeitsfähigkeit für Tätigkeiten des ersten Arbeitsmarktes auch eingeschränkt sei. Insgesamt würden mit diesem Bericht erhebliche Zweifel bleiben, inwieweit die Arbeitsfähigkeit bei anhaltendem Suchtmittelkonsum eingeschränkt sei; insbesondere fehle eine durchgehende Auseinandersetzung mit den Indikatoren (Beschwerde S. 13 f.).