remittiert (ICD-10: F31.7), eine Abhängigkeit von Opioiden, gegenwärtig abstinent, aber in beschützender Umgebung (ICD-10: F11.21), sowie ein pathologisches Spielen (ICD-10: F63.0) und kam zusammenfassend zum Schluss, dass der Beschwerdeführer an einer komplexen psychischen Störung leide (vgl. Beschwerdebeilage 5 S. 4 ff.). Diese Beurteilung deckt sich mit den Ausführungen in den zuvor erwähnten Berichten der Psychiatrische Dienste B._____ vom 20. Juli 2022 und vom 29. Juli 2022 (vgl. VB 96) sowie dem Bericht des behandelnden Psychiaters vom 27. Februar 2021 (vgl. VB 61)