5.2. 5.2.1. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, die Strafverfolgungsbehörden sowie mindestens ein Gericht seien gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten von Dr. med. D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, davon ausgegangen, dass bei ihm eine schwere psychische Störung vorliege.