Ausweislich der Akten war der Beschwerdeführer zuletzt vom 8. Februar bis 29. Juni 2022 in stationärer forensisch-psychiatrischer sowie vom 4. Juli 2022 bis zum 15. Juli 2022 auf freiwilliger Basis bei der Psychiatrische Dienste B._____ in stationärer Behandlung (vgl. VB 96). Dem Austrittsbericht vom 20. Juli 2022 betreffend die forensisch-psychiatrische Behandlung lässt sich entnehmen, dass zum Austrittszeitpunkt beim Beschwerdeführer vor dem Hintergrund der bipolar-affektiven Erkrankung nach wie vor eine gemischte Episode mit Stimmungsschwankungen und leichten formalgedanklichen Auffälligkeiten bestanden habe (VB 96 S. 6). Sein behandelnder Psychiater, Dr. med. C.__