2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. Dezember 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter wurde MLaw Gabriel Hüni, Rechtsanwalt, Baden, ernannt. 2.4. Mit Eingabe vom 4. Dezember 2023 reichte der Beschwerdeführer Auszüge aus einem forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 13. September 2021 sowie aus dem Urteil [...] des Obergerichts des Kantons Z._____ vom 25. August 2023 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: