Mit Vorbescheid vom 11. April 2023 stellte sie dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände stellte die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung ihres RAD Ergänzungsfragen an den psychiatrischen Gutachter, welche dieser mit Stellungnahme vom 24. August 2023 beantwortete. Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD verneinte die Beschwerdegegnerin in der Folge mit Verfügung vom 19. Oktober 2023 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 19. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: