1.2. Am 23. März 2020 (Posteingang) meldete sich der Beschwerdeführer neuerlich zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin nahm daraufhin erneut Abklärungen vor und veranlasste in deren Rahmen – nach Rücksprache mit einem Arzt ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) – eine bidisziplinäre Begutachtung durch die Neurologie Toggenburg AG in den Fachbereichen Psychiatrie sowie Orthopädie (Gutachten vom 24. Februar 2023). Mit Vorbescheid vom 11. April 2023 stellte sie dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht.