1. 1.1. Der 1974 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 16. Juni 2015 (Posteingang) aufgrund starker Schmerzen in der rechten Ferse bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren nach entsprechenden Abklärungen mangels Erfüllung der versicherungsmässigen Voraussetzungen mit Verfügung vom 13. Februar 2017 ab. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.