Das Bundesgericht hat sich jüngst mit der Frage, ob zur Ermittlung des Invalideneinkommens weiterhin im Sinne der bisherigen Praxis auf den Medianwert der LSE abgestellt werden dürfe, einlässlich auseinandergesetzt (BGE 148 V 174 E. 9.2.3 S. 191 f.). Zusammenfassend hat es erörtert, dass sich die bisherige Rechtsprechung für eine möglichst realitätsgerechte Bestimmung des Invaliditätsgrades mittels eines Einkommensvergleichs i.S.v. Art. 16 ATSG orientiere, sofern keine - 12 -