Beim Valideneinkommen von Fr. 63'700.00 handelt es sich im Vergleich zum branchenüblichen Lohn von Fr. 72'102.15 um ein rund 11.7 % tieferes Einkommen. Aus den Akten lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass der Beschwerdeführer sich aus freien Stücken mit einem bescheideneren Einkommensniveau begnügen wollte (vgl. E. 4.2.3. hiervor), weshalb nachfolgend eine Parallelisierung der Vergleichseinkommen vorzunehmen ist (vgl. E. 5.4.3. nachfolgend). 5. 5.1. Im Weiteren ist das Invalideneinkommen des Beschwerdeführers zu prüfen.