keine Tätigkeiten verbunden mit Heben und Tragen von schweren Lasten > 5 kg oder körperfern > 1 kg, keine Tätigkeiten, die schnelle Umkehrbewegungen des rechten Handgelenkes erfordern würden, oder bei denen man sich mit der rechten Hand abstützen müsse oder Tätigkeiten, die mit einer erheblichen Vibrations-, Schlag- oder Torsionsbelastung des Handgelenkes einhergehen würden oder Tätigkeiten, bei denen die rechte Hand zur Sicherung eingesetzt werden müsse (VB 122 S. 4 f.).