_, Facharzt für Chirurgie, vom 9. Mai 2023 (VB 121 f.). Dieser führte darin aus, beim Beschwerdeführer bestehe eine schwere radiocarpale und midcarpale Arthrose im Bereich der rechten Hand, zum einen Folge einer bereits vorbestehenden bekannten Degeneration im Handwurzelbereich und bereits Status nach Voroperation (SL-Band-Rekonstruktion im Jahr 2019) und zum anderen Folge einer unfallkausalen richtunggebenden Verschlimmerung durch einen erneuten strukturellen Schaden im Bereich der SL- -4-