"1. Es sei der Einspracheentscheid vom 17. Oktober 2023 (SV-Nr. [...]) aufzuheben und dem Beschwerdeführer ab dem 1. Juli 2023 eine Rente auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 23%, oder zumindest auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 13%, zuzusprechen. 2. Es sei dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung von 25% zuzusprechen. 3. Eventualiter sei der Einspracheentscheid vom 17. Oktober 2023 (SV-Nr.