Die Beschwerdegegnerin anerkannte in der Folge ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit diesem Unfall, richtete die entsprechenden Versicherungsleistungen in Form von Taggeld und der Übernahme der Heilbehandlungskosten aus, holte Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht ein und liess den Beschwerdeführer kreisärztlich untersuchen. Mit Schreiben vom 12. Mai 2023 stellte sie die Heilkosten- und Taggeldleistungen per 30. Juni 2023 ein und sprach dem Beschwerdeführer zur Erhaltung seines Gesundheitszustandes eine bis zwei Serien Ergotherapie pro Jahr sowie die Übernahme von Schmerzmitteln zu.