Zudem bilden (chronische) Schmerzen des Bewegungsapparates nach der Rechtsprechung sowohl Gegenstand des Fachgebiets der Orthopädie als auch des Fachgebiets der Rheumatologie (Urteil des Bundesgerichts 8C_109/2021 vom 6. September 2021 E. 5.1.2.1 mit Hinweisen). Insbesondere da die Gutachterin Dr. med. G._____ neben dem Facharzttitel für Allgemeine Innere Medizin auch über einen solchen in Rheumatologie verfügt, ist ohne Zweifel davon auszugehen, dass eine rheumatologische Untersuchung durchgeführt worden wäre, wenn eine solche angezeigt gewesen wäre. Im Übrigen bezog der orthopädische Gutachter Prof. Dr. med.