2.2. Am 12. April 2023 nahmen die medaffairs-Gutachter ergänzend Stellung. Der Gutachter Dr. med. D._____, Facharzt für Ophthalmologie, führte zusammenfassend aus, dass die im Bericht vom 27. April 2022 durch den behandelnden Augenarzt Dr. med. E._____, Facharzt für Ophthalmologie, dokumentierte Visusabnahme beider Augen nichts an der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ändere. Diese Visusminderung könne auch im Rahmen einer Tagesschwankung vorkommen. An den Behandlungstagen (Injektion) -4-