2. 2.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre medaffairs-Gutachten vom 15. März 2022 betreffend die Fachbereiche Allgemeine Innere Medizin, Ophthalmologie sowie Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 80.2 S. 4):