Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen holte die Beschwerdegegnerin unter anderem die Akten der Krankentaggeldversicherung ein und liess den Beschwerdeführer durch die medaffairs AG, Basel, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 15. März 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren, Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und zusätzlich eingeholter Stellungnahme der medaffairs-Gutachter verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 16. Oktober 2023 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: