1. Der 1969 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als LKW Fahrer tätig, als er sich am 29. September 2020 unter Hinweis auf eine Knieverletzung sowie eine Augenkrankheit bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen holte die Beschwerdegegnerin unter anderem die Akten der Krankentaggeldversicherung ein und liess den Beschwerdeführer durch die medaffairs AG, Basel, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 15. März 2022).