_ nach Rücksprache mit dem Neurologen Dr. med. C._____ aus, dass pro Stunde eine 10-minütige Pause mit zwischenzeitlicher Möglichkeit zum Abliegen notwendig sei. Das von Dr. med. B._____ definierte Zumutbarkeitsprofil (vgl. VB 100 S. 4) steht zudem im Einklang mit den im Bericht des USB vom 2. Mai 2023 geltend gemachten Einschränkungen. Es bestehen somit keine der Beurteilung von Dr. med. B._____ vom 7. August 2023 widersprechenden Arztberichte und damit keine nach aktueller Lage der Akten auch nur geringen Zweifel an deren Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit.