gung vom 25. April 2023 ab. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte sie mit Vorbescheid vom 5. April 2023 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 27. April 2023 Einwand und reichte weitere Arztberichte ein. Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren betreffend Invalidenrente mit Verfügung vom 9. November 2023 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 8. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: