1.3. Am 17. November 2020 (eingegangen am 1. Dezember 2020) meldete sich die Beschwerdeführerin erneut zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Am 14. November 2020 (eingegangen am 1. Dezember 2020) meldete sie sich zum Bezug einer Hilflosenentschädigung an. Die nun wieder zuständige Beschwerdegegnerin führte erwerbliche und medizinische Abklärungen und am 27. April 2022 eine Abklärung an Ort und Stelle durch (Abklärungsbericht betreffend Haushalt/Rente vom 11. Mai 2022; Abklärungsbericht betreffend Hilflosenentschädigung vom 11. Mai 2022). Gestützt darauf wies die Beschwerdegegnerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren das Gesuch um Hilflosenentschädigung mit Verfü-