1.2. Am 6. August 2015 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die damals zuständige SVA Graubünden, IV-Stelle, tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und führte am 15. September 2016 eine Abklärung bei der Beschwerdeführerin zu Hause durch (Abklärungsbericht vom 13. Oktober 2016). Mit Verfügung vom 6. September 2017 wies die SVA Graubünden, IV-Stelle, das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin ab.