3.3. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 29. Januar 2024 die Abweisung der Beschwerde. -4- 3.4. Mit Eingabe vom 15. Februar 2024 reichte die Beschwerdegegnerin die Verfügung vom 23. August 2012 zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: