1.2. Die Verpflichtung gemäss Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 6.10.2023 an den Beschwerdeführer, wonach er die ihm während der Zeit vom 01.01.2016 bis am 31.12.2018 ausgerichtete halbe Rente inkl. Kinderrente zurückzubezahlen habe, sei aufzuheben. 2. Die vorliegende Beschwerde sei mit der Beschwerde vom 21.09.2023 im hängigen Verfahren VBE.2023.406 zu beurteilen und die entsprechenden Verfahren damit zu vereinigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST)." 3.2. Dieses Verfahren wurde unter der Verfahrensnummer VBE.2023.482 erfasst.