"1. 1.1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 06.10.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei bis am 15.11.2020 weiterhin eine halbe Rente und ab dem 16.11.2020 eine ganze Rente der IV zuzusprechen. Eventualiter: Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 21.08.2023 sei aufzuheben und die Sache zur erneuten Beurteilung an sie zurückzuweisen.